Was sind GoBD?
GoBD ist die gängige Abkürzung für Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Im Kern geht es darum zu gewährleisten, dass eine Buchführung so beschaffen ist, dass sich ein sachverständiger fremder Dritter – zumeist das Finanzamt – innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Buchführung verschaffen und diese nachvollziehen kann. Die GoBD sind tradiertes Recht und wurden von der Finanzverwaltung mit Wirkung zum 01.01.2020 überarbeitet.
Was tragen wir zu der Erfüllung Ihrer Pflichten bei?
Wir erfassen mit Ihnen gemeinsam die Prozesse, d.h. wir erfassen den Ist-Zustand. Die Zeit die in diesen Prozess investiert wird möchten wir nicht nur für die Erfüllung der Anforderungen der Finanzverwaltung nutzen, sondern möchten die Erkenntnisse für eine Optimierung der Prozesse nutzen. D.h. wir erarbeiten Vorschläge für einen Soll-Zustand.
Was ist Verfahrensdokumentation?
Der Begriff der Verfahrensdokumentation ist in den letzten Jahren besonders in den Fokus gerückt. Es geht um die Beschreibung von Prozessen im Betrieb. Sämtliche Tätigkeiten sind zu beschreiben. Wer holt die Post, wer öffnet die Post, wird diese gescannt, wer scannt usw. Auch Vertretungsregeln etc. sind aufzunehmen.
Welchen Zweck hat unsere Tätigkeit?
Durch eine ordnungsgemäße Buchführung, zu der nach Meinung der Finanzverwaltung auch eine Verfahrensdokumentation gehört, erhöhen wir den Schutz vor Mehrergebnissen durch Hinzuschätzungen seitens des Finanzamts, denn eine ordnungsgemäße Buchführung genießt den Schutz des § 158 AO.
Ziel ist es also Geld zu sparen in Form von unnötigen Steuerbelastungen und Ressourcenverschwendung durch fehlerhafte Prozesse.